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SCHUFA Holding AG

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die SCHUFA Holding AG (früher SCHUFA e. V. - Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist Wiesbaden. Es gibt acht regionale SCHUFA-Gesellschaften. Geschäftzweck der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 317 Millionen Einzeldaten von 59 Millionen natürlichen Personen. Es sind 621 Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2002).

Anteilseigner an der SCHUFA Holding AG

  • 33,7 % Spezialkreditinstitute
  • 25,1 % Sparkassen
  • 20,0 % Privatbanken
  • 6,5 % Genossenschaftsbanken
  • 14,7 % Handel und Andere

Beteiligungen der SCHUFA Holding AG

  • Insiders GmbH (Softwarehaus in Mainz) 51,1 %
  • Bad Homburger Inkasso GmbH 25,1 %
  • Invests Solutions GmbH 24,8 %
  • SCHUFA EXEC GmbH 50 %
  • KSV Kreditschutz-Vereinigung (operatives Geschäft zum 31. Dezember 2002 eingestellt) 90 %

Entwicklung der SCHUFA

Dr. Walter Meyer, Prokurist beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen 1927 die "Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung und Kreditsicherung" in Berlin. In der Folge entstehen 13 weitere regionale SCHUFA Gesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wird die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem 2.Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet.

In den 1970ern wird Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und fällt unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzesetz. Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erlässt der Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil" wonach sich die Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären müssen (SCHUFA-Klausel).

Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG und 2002 werden die Anteile der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.

Gespeicherte Daten

Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).

Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtige und frühere Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemässe Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemässes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmasssnahmen). Positivmerkmale dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.

Positivmerkmale:

  • Kontoanträge und Daten über Girokonten
  • Ausgegebene Kreditkarten
  • Kreditanträge und Daten über Kredite
  • Leasinggeschäfte
  • Bürgschaften

Negativmerkmale:

  • Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
  • Mahnbescheide
  • Vollstreckungmaßnahmen
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
  • Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Scheckkartenmissbrauch
  • Scheckrückgabe mangels Deckung
  • Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungverzugs mit mindesten zwei Raten

Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert, jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe des Überziehungskredits gespeichert welche in der Regel dem dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

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Geschäftspartner der SCHUFA, Datenweitergabe, Eigenauskunft und Scoring

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Versicherungen, E-Commerce) erhalten Negativmerkmale.
  • C-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (auch von Verbrauchern die keine SCHUFA-Klausel unterschrieben haben und von denen keine Negativmerkmale gespeichert sind kann die SCHUFA oft die Adresse ermitteln, z.B. wenn ein Verbraucher bei einer Bank ein Sparbuch oder ein Depot besitzt.

Das Internet-Auktionshaus Ebay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts.

Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten ca. 2000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100% bei Privatbanken und zwischen 85 und 90% bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale).

Laut Bundesdatenschutzgesetzt hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über ihn gespeicherten Daten und das Recht fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur mündlich. Die Eigenauskunft kostet gegenwärtig 7,60 Euro.

Die Schufa bietet Ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1000 der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. In den Score-Wert gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Da der Score-Wert sich relativ häufig ändert und nicht gespeichert wird, ist er nicht in der regulären Eigenauskunft erhalten. Die Ermittlung eines aktuellen Scores kann aber mit der Eigenauskunft beantragt werden.

Kritik an der SCHUFA

Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Zwar gibt es bei Guthabenkonten keine Verpflichtung die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben, solche Guthabenkonten werden von den Kreditinstituten für Erwachsene aber meist nicht angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.

Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.

Kritisiert wird:

  • Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welches Vertragpartner der SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
  • Berechnung des Scoring-Wertes ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Jeder Verbraucher kann bei der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den Vertragspartnern der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.
  • Die Rechtmässigkeit des Entgelts der schriftliche Eigenauskunft in Höhe von 7,60 € wird von manchen Verbraucherschützern angezweifelt. Tatsächlich verurteilte das Landgericht Berlin die SCHUFA (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999) an einen Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündlich Eigenauskunft ist zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen größeren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.
  • Angesichts der Bestrebungen der SCHUFA sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen warnten der Bundesdatenschutzbeautragte und einige Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität.

 



 
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